01.06.2015
Außergewöhnliche Belastungen: Umfang der Aufwendungen für behindertengerechten Umbau einer Wohnung
Umbaukosten eines Hauses oder einer Wohnung können regelmäßig im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) steuerlich geltend gemacht werden, soweit die Baumaßnahme durch eine Behinderung bedingt ist. Ein entsprechender Nachweis kann z. B. durch Vorlage eines (amts-)ärztlichen Gutachtens erfolgen.[1] Zu berücksichtigen sind die entstandenen Aufwendungen nach Abzug der Erstattungen z. B. von Krankenversicherungen, soweit die zumutbare Belastung[2] überschritten wird.
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