01.08.2017
Neues Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Durch ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung[1] soll insbesondere die Vereinbarung von Betriebsrenten in kleineren Unternehmen gefördert werden. Die Änderungen knüpfen an die derzeit geltenden Regelungen zu den Vorsorgemodellen in Form von Leistungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen an. In diesem Zusammenhang treten regelmäßig ab dem 1. Januar 2018 u. a. folgende Neuregelungen in Kraft:
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