02.12.2018
Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
Weiterlesen02.12.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
Weiterlesen01.12.2018
Die Verpflichtung zur Inventur[1] ergibt sich aus den §§ 240 und 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 Abgabenordnung. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.
Weiterlesen01.12.2018
Die Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich bei den Arbeitnehmern als Sachzuwendungen lohnsteuerpflichtig; bei bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich bleiben allerdings Zuwendungen bis zur Höhe von jeweils 110 Euro steuerfrei (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Dabei rechnet die Finanzverwaltung[1] die entstandenen Aufwendungen den teilnehmenden Arbeitnehmern (und ggf. deren teilnehmenden Angehörigen) zu und verteilt den Aufwand entsprechend.
Weiterlesen01.12.2018
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, ihren Versicherten auch Wahltarife mit Selbstbehalt anzubieten.
Weiterlesen01.12.2018
Erstattungen bzw. Nachzahlungen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuern werden regelmäßig nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit mit 0,5 % für jeden vollen Monat (= 6 % jährlich) verzinst (vgl. § 233a i. V. m. § 238 AO). Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs[1] ist diese Regelung aufgrund des nicht mehr marktüblichen Zinssatzes zumindest ab 2015 verfassungswidrig.
Weiterlesen01.12.2018
Die Mindestlohn-Kommission (paritätisch besetzt aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro um 4 % auf 9,19 Euro je Zeitstunde anzuheben. Durch eine entsprechende Rechtsverordnung wird diese Anhebung rechtsverbindlich.
Weiterlesen01.12.2018
Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige wie z. B. Kinder, Eltern oder Geschwister ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z. B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).
Weiterlesen01.12.2018
Neben eigenen Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, können Eltern auch entsprechende Beiträge, die ihrem unterhaltsberechtigten Kind entstanden sind, als Sonderausgaben geltend machen, z. B. wenn sich die Aufwendungen beim Kind aufgrund niedriger Einkünfte nicht auswirken. Eine „doppelte“ Berücksichtigung ist aber ausgeschlossen.[1]
Weiterlesen01.12.2018
Einnahmen und Ausgaben werden bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie bei Überschusseinkunftsarten (z. B. Vermietung und Verpachtung) grundsätzlich in dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG).
Weiterlesen01.12.2018
Im Rahmen des Stromnetzausbaus ist es erforderlich, auch private Grundstücke mit Hochspannungsleitungen zu überspannen. In den meisten Fällen treffen hierfür Netzbetreiber und Grundstückseigentümer eine Vereinbarung über ein dauerhaftes – zeitlich unbegrenztes – Nutzungsrecht des Betreibers, wodurch der Grundstückseigentümer eine Teilenteignung vermeiden kann. In der Regel wird die Einigung durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch gegen Zahlung einer Einmalentschädigung umgesetzt. Fraglich war bisher, ob diese Einmalentschädigung beim privaten Grundstückseigentümer zu steuerbaren Einkünften führt.
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