01.09.2015
Aufwendungen für Abschiedsfeier eines leitenden Angestellten
Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden gehören grundsätzlich zu den nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG steuerlich berücksichtigungsfähigen Ausgaben. Dies gilt allerdings regelmäßig nicht, wenn der Anlass für die Veranstaltung kein geschäftlicher ist, sondern ein persönliches Ereignis (z. B. Geburtstag oder Dienstjubiläum).
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