01.10.2015
Einlegung eines Einspruchs durch „einfache“ E-Mail zulässig
Unternehmer und Selbständige müssen ihre Steuerdaten bzw. Steuererklärungen regelmäßig elektronisch an die Finanzbehörden übermitteln; die Authentifizierung erfolgt dabei mit einer sog. qualifizierten elektronischen Signatur.
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