01.02.2017
Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Der Gesetzgeber hat ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektro-Kraftfahrzeugen und Hybridelektro-Kraftfahrzeugen beschlossen.[1] Neben Befreiungen bei der Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich danach auch folgende (lohn-)steuerliche Vergünstigungen:[2]
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