01.08.2017
Betriebsausgabenabzug für Werbegeschenke – Aufzeichnungspflichten
Aufwendungen für Geschenke an Kunden oder Geschäftsfreunde dürfen nur bis zur Höhe von 35 Euro je Empfänger als Betriebsausgaben abgezogen werden. Hierfür müssen die Aufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben auf besonderen Konten aufgezeichnet werden, andernfalls kommt ein Betriebsausgabenabzug nicht in Betracht.[1]
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