Gesetzliche Krankenkassen: Wahltarife mit Selbstbehalt

Gesetzliche Krankenkassen: Wahltarife mit Selbstbehalt

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, ihren Versicherten auch Wahltarife mit Selbstbehalt anzubieten.

Beispiel:

Der Versicherte übernimmt das Risiko, pro Jahr bis zu 500 € seiner Behandlungskosten als Selbstbehalt zu tragen. Dafür erhält er von seiner Krankenkasse im Folgejahr eine Prämie von 350 €.

Bleibt der Versicherte das Jahr über gesund, erhält er 350 € Prämie. Fallen Behandlungskosten an, werden diese mit der Prämie verrechnet und nur ein verbleibender Rest wird ausgezahlt. Sind die Behandlungskosten höher als die mögliche Prämie von 350 €, hat der Versicherte den übersteigenden Teil (hier höchstens 150 €) der Krankenkasse zu erstatten.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs[1] stellen derartige Prämien Beitragsrückerstattungen dar, die die Krankenkassenbeiträge mindern und so den Sonderausgabenabzug kürzen. Diese Prämien sind damit anders zu behandeln als Bonusleistungen, die gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern zur Förderung gesund­heitsbewussten Verhaltens gewähren.[2]


 

[1] Urteil vom 6. Juni 2018 X R 41/17 (BStBl 2018 II S. 648).

[2] Vgl. insoweit Informationsbriefe Dezember 2016 Nr. 6 und Mai 2017 Nr. 3.

April 12

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