Neue Mietwohnungen künftig steuerbegünstigt

Neue Mietwohnungen künftig steuerbegünstigt

Die Bundesregierung möchte mehr bezahlbaren Wohnraum für Mieter schaffen. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau bewilligt.

Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den üblichen zwei Prozent Abschreibung noch fünf Prozent jährlich für das Jahr der Anschaffung und die folgenden drei Jahre gezogen werden können.

 

Voraussetzungen sind, dass

-       der Bauantrag zwischen dem 31.08.2018 und dem 01.01.2022 gestellt werden muss,

-       neuer Wohnraum geschaffen wird (also neue Gebäude errichtet werden oder in bestehenden Gebäuden neuer Wohnraum geschaffen wird),

-       die Wohnung für 10 Jahre entgeltlich vermietet wird,

-       die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes 3.000€ pro qm nicht übersteigen.

 

Sollten die Voraussetzungen vorliegen, kann der Eigentümer in den ersten vier Jahren eine 5%ige Sonderabschreibung der Anschaffungs-/Herstellungskosten (ohne Grund und Boden), jedoch maximal von 2.000€ pro qm Wohnfläche, vornehmen.

 

Sollte die neue Wohnung nicht für zehn Jahre vermietet werden oder die Herstellungskosten nachträglich noch die Grenze von 3.000€ überschreiten, wird die Sonderabschreibung für alle Jahre rückgängig gemacht.

 

Die Sonderabschreibung kann ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden, wenn für diese Investition bereits Mittel aus öffentlichen Haushalten bewilligt wurden.

April 12

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