Verzinsung von Steuernachzahlungen verfassungsgemäß

Verzinsung von Steuernachzahlungen verfassungsgemäß

Steuererstattungen bzw. -nachzahlungen, die sich aufgrund von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerfestsetzungen ergeben, werden – nach einer Karenzzeit von regel­mäßig 15 Monaten – mit einem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 0,5 % für jeden vollen Monat verzinst (vgl. §§ 233a und 238 Abgabenordnung).

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil[1] entschieden, dass diese Regelung – auch hinsichtlich der Höhe der Zinsen (6 % p. a.) – nicht zu beanstanden ist. Im Streitfall hatte ein Steuerpflichtiger gegen die Festsetzung von Nachzahlungszinsen geklagt. In Anbetracht der zu erwartenden erheblichen Einkommen­steuer-Nachzahlung von mehreren 100.000 Euro hatte der Kläger zwischenzeitlich eine freiwillige (niedrigere) Zahlung an das Finanzamt vorgenommen. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Verzinsung im Hinblick auf die nach Berücksichtigung der freiwilligen Zahlung festgesetzte verbleibende Steuernachforderung.

Nach Auffassung des Gerichts liegt auch kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vor, da sich die Höhe des Zinssatzes von 6 % p. a. – zumindest für das Jahr 2013 – aufgrund von Angaben der Deut­schen Bundesbank innerhalb der Bandbreite der Zinssätze für kurz- und langfristige Einlagen und Kredite bewege.


 

[1] Vom 9. November 2017 III R 10/16.

April 12

Steuer-News

Artikel anschauen

2021 09 22 13 18 30 DSCF4143 1

Kanzlei-News

Artikel anschauen

Mußenbrock & Partner mbB

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Dülmener Weg 221
46325 Borken

Zentrale: +49 2861 93 11 0
Telefax: +49 2861 93 11 20

E-Mail: kanzlei@mussenbrock-partner.de