Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen ab 2018

Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen ab 2018

 Im Dezember 2016 wurden Steuerentlastungen für 2017 und 2018 gesetzlich festgelegt.[1] Ab 2018 ergeben sich folgende Änderungen:

  2017 ab 2018
Grundfreibetrag    
Alleinstehende (Einzelveranlagung) 8.820€ 9.000€
Ehepartner (Zusammenveranlagung) 17.640€

18.000€

     
Kinderfreibetrag
(der Freibetrag für Betreuungs- Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 2.640€)
4.716€ 4.788€
     
Unterhaltungshöchstbetrag 8.820€ 9.000€
     

Im Rahmen des Abbaus der sog. kalten Progression werden darüber hinaus auch für 2018 die Grenzwerte des progressiven Steuertarifs um eine geschätzte Inflationsrate erhöht, was zu geringen Steuerentlastungen führt. Ein Alleinstehender kann durch die Tarifänderung bis zu 273 Euro Einkommensteuer im Jahr einspa­ren – allerdings erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 260.533 Euro.

Das Kindergeld wird 2018 um monatlich 2 Euro pro Kind erhöht.

 


[1] Art. 8 und 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BStBl 2017 I S. 5).

 

April 12

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