Betriebsausgabenabzug bei pauschal versteuerten Geschenken an Geschäftsfreunde – keine Verschlechterung

Betriebsausgabenabzug bei pauschal versteuerten Geschenken an Geschäftsfreunde – keine Verschlechterung

Der Bundesfinanzhof[1] hatte entschieden, dass die Übernahme der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Geschenke, die einem Geschäftspartner zugewendet werden, ein „weiteres“ Geschenk darstellt. Dies hätte zur Folge, dass die Wertgrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken im Ergebnis niedriger wäre als der in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG bestimmte Betrag von 35 Euro, weil die übernommene Pauschalsteuer einbe­zogen werden müsste.

Die Finanzverwaltung[2] hat jetzt mitgeteilt, dass sie diese für Unternehmen nachteilige Regelung nicht an­wenden will. Das bedeutet, dass für den Betriebsausgabenabzug bzw. für die Einhaltung der 35 Euro-Grenze wie bisher weiterhin allein der Geschenkewert maßgebend ist.

 


[1] Siehe Urteil vom 30. März 2017 IV R 13/14 (BStBl 2017 II S. 892).

[2] Siehe die Fußnote in BStBl 2017 II S. 892.

April 12

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