Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen für 2017 und 2018 beschlosssen

Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen für 2017 und 2018 beschlosssen

Die Bundesregierung hat Steuerentlastungen in zwei Stufen für 2017 und 2018 beschlossen. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

 

2016
(bisher)

2017
 

2018
 

Grundfreibetrag

     

Alleinstehende (Einzelveranlagung)

8.652€

8.820€

9.000€

Ehepartner (Zusammenveranlagung)

17.304€

 17.640€

 18.000€

Kinderfreibetrag

     

(der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 2.640 €)

4.608€

4.716€

4.788€

Unterhaltshöchstbetrag

8.652€

8.820€

9.000€

Im Rahmen des Abbaus der sog. kalten Progression werden darüber hinaus die Grenzwerte des progressiven Steuertarifs um eine geschätzte Inflationsrate für die Jahre 2017 und 2018 erhöht, was ebenfalls zu Steuer­entlastungen führt.

Das Kindergeld wird in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 2 Euro pro Kind erhöht.

Die gesetzlichen Maßnahmen müssen noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

 

April 12

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