Besuchsfahrten zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des Ehepartners keine Werbungskosten

Besuchsfahrten zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des Ehepartners keine Werbungskosten

Die Kosten für beruflich veranlasste Fahrten (zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte) können grundsätzlich in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend gemacht werden. Der Bundes­finanzhof[1] hatte in einem aktuellen Urteil darüber zu entscheiden, ob die Aufwendungen für die Besuchs­fahrten zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des Ehepartners auch als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Die Ehefrau besuchte ihren auf verschiedenen Baustellen im Ausland eingesetzten Ehemann am Tätigkeitsort.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass mangels beruflicher Veranlassung kein Werbungskostenabzug in Be­tracht kommt. Bei diesen Reisen handelte es sich nicht um Familienheimfahrten i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, da keine doppelte Haushaltsführung vorlag. Der Kläger unterhielt an den wechselnden Einsatz­stellen keine dauerhaft angelegte Arbeitsstätte. Eine berufliche Veranlassung dieser Reisen ist auch nicht des­halb gegeben, weil der Ehepartner aus beruflichen Gründen gehindert ist, selbst zu reisen.

 


[1] Urteil vom 22. Oktober 2015 VI R 22/14 (BStBl 2016 II S. 179).

April 12

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