Kundenbesuche im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Kundenbesuche im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte wird für den Aufwand die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe an­gesetzt. Die tatsächlichen Aufwendungen sind insbesondere bei Verwendung eines PKW regelmäßig höher und wirken sich insoweit nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten aus. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen, wenn ein selbständig Tätiger ein betriebliches Fahrzeug für diese Fahrten verwendet: Der Gewinn des selbständig Tätigen ist dann entsprechend zu erhöhen.

Wird die Fahrt zum Betrieb mit dem Besuch eines Kunden verbunden, könnte die Auffassung vertreten wer­den, es handele sich nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, sondern insgesamt um Dienst- bzw. Geschäftsreisen: eine Fahrt von der Wohnung zum Kunden und eine Fahrt vom Kunden zum Betrieb.[1]

Der Bundesfinanzhof[2] hat jedoch anders entschieden; danach ist für die Entfernung von der Wohnung zum Betrieb – unabhängig von der tatsächlich gefahrenen Strecke – nur die Entfernungspauschale anzusetzen und lediglich für die Mehrkilometer sind ohne Einschränkung Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzunehmen.

Beispiel:

Die Entfernung zwischen der Wohnung und dem regelmäßig aufgesuchten Betrieb beträgt 10 km. A fährt auf dem Weg von der Wohnung beim Kunden B vorbei und dann weiter zum Betrieb (insgesamt 24 km). Auf dem Rückweg zur Wohnung wird der Kunde C besucht (insgesamt 13 km).

An diesem Tag ist für 10 km die Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer zu berücksichtigen und nur die Umweg­strecken von 14 km bzw. 3 km stellen Dienst- bzw. Geschäftsreisen dar.

 


[1] So noch FG Münster, Urteil vom 19. Dezember 2012 11 K 1785/11 F (EFG 2013 S. 419).

[2] Urteil vom 19. Mai 2015 VIII R 12/13.

April 12

Steuer-News

Artikel anschauen

2021 09 22 13 18 30 DSCF4143 1

Kanzlei-News

Artikel anschauen

Mußenbrock & Partner mbB

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Dülmener Weg 221
46325 Borken

Zentrale: +49 2861 93 11 0
Telefax: +49 2861 93 11 20

E-Mail: kanzlei@mussenbrock-partner.de