Termine und Hinweise zum Jahresende 2015

Termine und Hinweise zum Jahresende 2015

Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklä­rungen verpflichtet sind, haben ihre Steuererklärungen für 2014 in der Regel spätestens bis zum 31. Dezem­ber 2015 abzugeben;[1] diese Frist kann nicht ohne Angabe besonderer Gründe verlängert werden. Bei Über­schreiten der Abgabefrist können Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Für die Einhaltung der Frist ist es erforderlich, dass alle notwendigen Unterlagen, Belege etc. rechtzeitig vorliegen.

Darüber hinaus sind kurz vor dem Ende eines Kalenderjahres regelmäßig mehr steuerliche Termine zu be­achten als im Laufe des Jahres. Dem Jahreswechsel kommt auch im Hinblick auf steuerliche Gestaltungs­möglichkeiten eine besondere Bedeutung zu. Soll ein bestimmtes steuerliches Ergebnis noch für das Jahr 2015 erreicht werden, sind die entsprechenden Dispositionen bald zu treffen.

In der Anlage sind die wichtigsten bis Ende Dezember dieses Jahres zu beachtenden Termine und entspre­chende Hinweise – auch im Hinblick auf den 1. Januar 2016 – zusammengestellt.

 


[1] Die Abgabefrist gilt für Steuerpflichtige, deren Erklärungen von Beratern angefertigt werden (siehe gleichlautende Ländererlasse vom 2. Januar 2015, BStBl 2015 I S. 41).

April 12

Steuer-News

Artikel anschauen

2021 09 22 13 18 30 DSCF4143 1

Kanzlei-News

Artikel anschauen

Mußenbrock & Partner mbB

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Dülmener Weg 221
46325 Borken

Zentrale: +49 2861 93 11 0
Telefax: +49 2861 93 11 20

E-Mail: kanzlei@mussenbrock-partner.de