Neue Größenklassen bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften
Aktiengesellschaften, GmbHs und GmbH & Co. KGs ohne vollhaftende natürliche Person sind grundsätzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss einschließlich Anhang, Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) sowie Lagebericht aufzustellen und beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen. Je nach Größe der Gesellschaften bestehen Ausnahmen bzw. Erleichterungen hinsichtlich des Umfangs der Angaben und der Offenlegungspflicht.
Im Rahmen einer Gesetzesänderung[1] sind – neben einer weiteren Verringerung der Angaben im Anhang für kleine Kapitalgesellschaften – insbesondere die Schwellenwerte für die Größenklassen der Gesellschaften angehoben worden, womit sich vor allem Erleichterungen bei Gesellschaften ergeben, die künftig als „kleine“ gelten.
Für Kapitalgesellschaften, die im Zuge der erhöhten Schwellenwerte als „kleine“ Gesellschaften eingestuft werden, bedeutet dies Erleichterungen, weil hier insbesondere lediglich eine verkürzte Bilanz ohne GuV und Lagebericht sowie ein verkürzter Anhang beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen sind.[3]
Die neuen Werte können wahlweise bereits auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen, d. h. regelmäßig erstmals für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2014.[4]
[1] Siehe Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BGBl 2015 I S. 1245).
[2] Für Kleinstkapitalgesellschaften gelten bislang schon besondere Erleichterungen: Diese brauchen lediglich eine deutlich verkürzte Bilanz und GuV aufzustellen und können ggf. auf die Erstellung eines Anhangs verzichten; statt der Offenlegung kann die Hinterlegung des Jahresabschlusses gewählt werden (siehe § 264 Abs. 1 Satz 5, § 266 Abs. 1 Satz 4, § 275 Abs. 5 HGB).
[3] Siehe § 326 Abs. 1 HGB.
[4] Siehe hierzu Art. 75 Abs. 2 HGB-Einführungsgesetz n. F.; wird nicht zur früheren Anwendung „optiert“, sind die Regelungen erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab 2016 beginnen.