Aktuelle Grunderwerbsteuersätze

Aktuelle Grunderwerbsteuersätze

Seit 2007 können die Bundesländer die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Statt des ur­sprünglich einheitlichen Steuersatzes von 3,5 % haben inzwischen fast alle Länder einen höheren Steuersatz beschlossen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Steuersätze:

Bundesland Grunderwerbsteuersatz

Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 5,0 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen (seit 1. Januar 2015) 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland (seit 1. Januar 2015) 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 5,0 %

Der Grunderwerbsteuer unterliegt regelmäßig der Kauf eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Eigen­tumswohnung; die Steuer wird unter Zugrundelegung des Kaufpreises des Objektes (bzw. der Gegenleis­tung) ermittelt. Maßgebend für die Anwendung des Steuersatzes ist dann der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags.

April 12

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