Nutzung des betrieblichen PKW durch den Ehepartner

Nutzung des betrieblichen PKW durch den Ehepartner

Wird ein betrieblicher PKW auch für Privatfahrten verwendet, erfolgt die Besteuerung des privaten Nut­zungsanteils aus Vereinfachungsgründen regelmäßig nach der sog. 1 %-Methode; der Wert der Entnahme wird dabei monatlich pauschal mit 1 % des Listenpreises des PKW angesetzt. Damit ist die eigene private Nutzung des PKW sowie die private Nutzung durch Familienmitglieder abgegolten. Fraglich war, ob dies auch für gelegentliche Fahrten des Ehepartners im Rahmen seiner eigenen betrieblichen Zwecke gilt.

Dies hat der Bundesfinanzhof[1] jetzt bejaht. Die Nutzung durch den Ehepartner für eigene betriebliche Zwecke (im Streitfall 1.350 km pro Jahr) führt nicht zu einer zusätzlichen Entnahme; der andere Ehepartner kann in diesem Fall keine Kfz-Kosten als eigene Betriebsausgaben berücksichtigen, weil er keine Aufwendun­gen getragen hat.

 


[1] Urteil vom 15. Juli 2014 X R 24/12.

April 12

Steuer-News

Artikel anschauen

2021 09 22 13 18 30 DSCF4143 1

Kanzlei-News

Artikel anschauen

Mußenbrock & Partner mbB

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Dülmener Weg 221
46325 Borken

Zentrale: +49 2861 93 11 0
Telefax: +49 2861 93 11 20

E-Mail: kanzlei@mussenbrock-partner.de